Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bergführer-AGB + Vermittler-AGB
Bergführer AGB
Buchung
Buchungen können schriftlich per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden. Die Buchung wird von uns mit einer Buchungsbestätigung bestätigt und ist damit verbindlich. Mit der Buchung werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Bestandteil des Vertrages. Damit wir freie Plätze gewährleisten können, ist eine frühe Buchung sinnvoll.
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung einer Veranstaltung mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar, per Überweisung oder online über unseren Zahlungsdienstleister. Nicht in den Leistungen angeführte Zusatzkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung durch den Kunden ist schriftlich jederzeit möglich. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
- 30 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises
- 19 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Veranstaltungspreises
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Veranstaltungspreises
Sollten bei bereits reservierten Hütten, Hotels oder Transferleistungen (Taxi bzw. Mietwagenkosten) Stornogebühren anfallen, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Daher wird empfohlen, eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen.
Rücktritt durch die Alpinschule BERGPULS
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, zurückzutreten. Selbiges gilt für einen Ausfall des jeweils eingeteilten „Guides“. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, versuchen wir mit Ihrer Zustimmung, die Veranstaltung mit einem Kleingruppenzuschlag durchzuführen. Über die dann entstehende Preisänderung informieren wir Sie natürlich. Unsere Veranstaltungen finden in der freien Natur statt. Die Alpinschule BERGPULS kann auf Grund von Schlechtwetter, ungünstigen Bedingungen und unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltungen und/oder den Veranstaltungsort ändern oder ganz absagen.
Versicherung
Bei Buchung unserer Veranstaltungen sind keine Versicherungen inkludiert. Wir empfehlen daher, für ausreichenden Versicherungsschutz wie z. B. Kranken-, Unfall-, Bergekosten- und Reiserücktrittsversicherung selbst zu sorgen.
Voraussetzungen
Der Kunde muss die in der Veranstaltung angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ist der Bergführer berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des von der Alpinschule BERGPULS beigestellten Fachpersonals Folge zu leisten. Kunden, die den Anweisungen nicht Folge leisten oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, können vom Bergführer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung steht in diesem Fall nicht zu. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Wir behalten uns das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet sind.
Haftung
Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Kunde nimmt das naturgegebene Restrisiko (wie z. B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) des Bergsteigens in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt. Durch die Buchung anerkennt der Kunde diese Gefahren und verzichtet auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und ähnlichen Ansprüchen gegenüber der Alpinschule BERGPULS. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder eines Fachpersonals des Veranstalters verursacht worden sind. Für Eigenmächtigkeiten der Teilnehmer und Nichtbefolgung der Anweisungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung!
Leihmaterial
Verlust oder Beschädigungen des Leihmaterials, die über die normale Abnützung hinausgehen, werden vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Unser Leihmaterial wird laufend gewartet und auf die einwandfreie Funktion überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
Bildmaterial
Wir sind berechtigt, während den Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial für jegliche Werbezwecke unserer Alpinschule BERGPULS zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und überträgt uns das Recht, dass wir dieses Bildmaterial kostenlos und ohne jegliche Art von Ansprüchen in diesem Zusammenhang und zu diesem Zwecke verwenden dürfen.
Verlinkte Webseiten
Die Alpinschule BERGPULS übernimmt keine Haftung über den Inhalt externer, verlinkter Webseiten. Für Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Webseitenbetreiber verantwortlich.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag ist das Gericht in Liezen, Österreich, ausschließlich international und ausschließlich örtlich zuständig. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich.
Vermittler AGB
Tätigkeit der Alpinschule BERGPULS als Vermittler
Die Alpinschule BERGPULS vermittelt Bergführerverträge, die unmittelbar zustande kommen zwischen einem staatlich geprüften Berg- und Skiführer (in der Folge als „Bergführer“ bezeichnet) einerseits – beim Bergführer kann es sich um René Guhl, MSc oder aber einen anderen österreichischen Bergführer (IVBV) handeln – sowie dessen Auftraggeber (in weiterer Folge als „Kunde“ bezeichnet) andererseits. Zudem vermittelt die Alpinschule BERGPULS Verträge, die unmittelbar zustande kommen zwischen geprüften BergwanderführerInnen und dessen Auftraggeber. Die Alpinschule BERGPULS wird nicht selbst Vertragspartei des Bergführervertrages.
Die Vermittlungstätigkeit der Alpinschule BERGPULS beschränkt sich ausschließlich auf Bergführerverträge, also auf alle von Bergführern typischerweise erbrachten Dienstleistungen, wie etwa das Führen einer Tages- oder Mehrtagestour und das Durchführen von Ausbildungskursen, Coachings und bergspezifischen Veranstaltungen. Hingegen vermittelt die Alpinschule BERGPULS keine Pauschalreisen, keine verbundenen Reiseleistungen, keine Unterbringungsleistungen, keine Beförderungsleistungen und keine anderen touristischen Leistungen.
Wie vermittelt die Alpinschule BERGPULS Bergführerverträge?
Die Alpinschule BERGPULS stellt auf der Webseite Informationen über Veranstaltungen (Touren, Kurse und Coachings) bereit, welche die Bergführer anbieten. Diese Informationen umfassen insbesondere eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung inklusive Schwierigkeitsbewertung und Dauer, eine Aufzählung der Voraussetzungen und nötigen Ausrüstungsgegenstände sowie – bei Touren mit Fixtermin – Termine, Mindestteilnehmeranzahl und Anzahl der noch verfügbaren Plätze.
Buchungsanfragen sind rechtsverbindlich und lassen im Falle der rechtzeitigen Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer die Pflicht des Kunden zur Bezahlung des Honorars des Bergführers unmittelbar entstehen. An eine verbindliche Buchungsanfrage ist der Kunde eine Woche gebunden. Langt innerhalb einer Woche keine Annahme durch einen Bergführer beim Kunden ein, ist der Kunde an seine Buchungsanfrage nicht weiter gebunden.
Für bestimmte Veranstaltungen werden fixe Termine angeboten („Touren mit Fixtermin“). Tatsächlich stattfinden kann eine Tour mit Fixtermin nur, wenn die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. Alle anderen Veranstaltungen sind „Touren mit individuellem Termin“. Den Termin wählt der Kunde im Rahmen der Erstellung seiner Buchungsanfrage individuell aus.
Vermittlungshonorar der Alpinschule BERGPULS
Der Anspruch der Alpinschule BERGPULS auf ein angemessenes Vermittlungshonorar im Falle der erfolgreichen Vermittlung richtet sich ausschließlich gegen den Bergführer. Hingegen schuldet der Kunde kein Vermittlungshonorar, sondern nur das mit dem Bergführer vereinbarte Honorar für die gebuchte Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching).
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Erstellung einer Buchungsanfrage wahrheitsgemäß zu bestätigen, dass er die entsprechende Tourenbeschreibung aufmerksam gelesen hat und alle von ihm angemeldeten TeilnehmerInnen die darin genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, Buchungsanfragen nur zu versenden, soweit er die angezeigten Kosten des Bergführers (Honorar) vollständig zu bezahlen imstande und bereit ist.
Haftung
Die Alpinschule BERGPULS schuldet eine sorgfältige Vermittlung. Die Tätigkeit der Alpinschule BERGPULS beschränkt sich auf die bloße Vermittlung. Führungen, Veranstaltungen, Touren und andere touristische Leistungen bietet die Alpinschule BERGPULS selbst nicht an. Die Alpinschule BERGPULS haftet dem Kunden gegenüber nur für die sorgfältige Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages, nicht hingegen für die sorgfältige und vertragsgemäße Erfüllung des vermittelten Bergführervertrages. Diese schuldet vielmehr ausschließlich der Bergführer persönlich.
Rücktrittsrecht des Kunden
Über sein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen (ohne Pflicht, eine Entschädigung oder Stornogebühr zu bezahlen) wird der Kunde vor dem Versand seiner Buchungsanfrage in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise belehrt. Darüber hinaus ist der Kunde zur Stornierung der gebuchten Veranstaltung gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den „Bergführer-AGB“ berechtigt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag ist das Gericht in Liezen, Österreich, ausschließlich international und ausschließlich örtlich zuständig. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich.
